Finanzhilfen Kinderbetreuung:
Herzlich willkommen bei Finanzhilfen Kinderbetreuung.
Es soll die Schaffung zusätzlicher Plätze Finanzhilfen
Kinderbetreuung für die Tagesbetreuung von Kindern
fördern, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie
besser vereinbaren können.
Wer erhält Finanzhilfen Kinderbetreuung?
Beitragsberechtigt sind:
Finanzhilfen Kinderbetreuung: Kindertagesstätten
(z.B. Krippen)
Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (z.B. Horte,
Tagesschulen, Mittagstische)
Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien
(z.B. Tageselternvereine)
Es werden Pauschalbeiträge Finanzhilfen Kinderbetreuung
ausgerichtet, die maximal 5000 Franken pro Platz und Jahr betragen (Vollzeitangebot).
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach den Öffnungszeiten
der Institution. Ein Vollzeitangebot umfasst eine jährliche Mindestöffnungszeit
von 225 Tagen zu 9 Stunden. Bei kürzeren Öffnungszeiten wird
der Pauschalbeitrag linear gekürzt.
Die Finanzhilfen werden während 2 Jahren gewährt.
Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung Finanzhilfen
Kinderbetreuung
Es werden Pauschalbeiträge ausgerichtet, die maximal 3000 Franken
pro Platz und Jahr betragen (Vollzeitangebot).
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach den Öffnungszeiten
der Institution.
Wichtig
Für die Beurteilung der Gesuche Finanzhilfen Kinderbetreuung
sind die Bestimmungen im Bundesgesetz und in der Verordnung über
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung massgebend.
Bitte diese sowie die Erläuterungen zum Ausfüllen der Beitragsgesuche
daher unbedingt beachten.
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