Finanzhilfen Kinderbetreuung:


Herzlich willkommen bei Finanzhilfen Kinderbetreuung.

Finanzhilfen
Ziel: Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen
Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen Kinderbetreuung für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm.

Es soll die Schaffung zusätzlicher Plätze Finanzhilfen Kinderbetreuung für die Tagesbetreuung von Kindern fördern, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.

 

Die Trägerschaft Finanzhilfen Kinderbetreuung ist als juristische Person organisiert und nicht gewinnorientiert; oder
Die Institution wird durch die öffentliche Hand getragen;
Die kantonalen Qualitätsanforderungen sind erfüllt;
Die Finanzierung ist langfristig, mindestens für 6 Jahre gesichert (Businessplan).


Spezielle Voraussetzungen Finanzhilfen Kinderbetreuung:
Kindertagesstätten müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:



Bestehende Einrichtungen Finanzhilfen Kinderbetreuung , die ihr Angebot erhöhen, müssen die Platzzahl um einen Drittel, im Minimum aber um 10 Plätze erhöhen oder ihre Öffnungszeiten um einen Drittel pro Jahr erweitern.
Wie hoch sind die Finanzhilfen?
Kindertagesstätten

Es werden Pauschalbeiträge Finanzhilfen Kinderbetreuung ausgerichtet, die maximal 5000 Franken pro Platz und Jahr betragen (Vollzeitangebot).
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach den Öffnungszeiten der Institution. Ein Vollzeitangebot umfasst eine jährliche Mindestöffnungszeit von 225 Tagen zu 9 Stunden. Bei kürzeren Öffnungszeiten wird der Pauschalbeitrag linear gekürzt.
Die Finanzhilfen werden während 2 Jahren gewährt.

Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung Finanzhilfen Kinderbetreuung
Es werden Pauschalbeiträge ausgerichtet, die maximal 3000 Franken pro Platz und Jahr betragen (Vollzeitangebot).
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach den Öffnungszeiten der Institution.

Die Gesuche Finanzhilfen Kinderbetreuung müssen spätestens 12 Wochen vor der Betriebsaufnahme, der Angebotserhöhung, dem Beginn der Aus- und Weiterbildung oder dem Projektstart eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.

In begründeten Ausnahmefällen Finanzhilfen Kinderbetreuung kann dem BSV vor Ablauf der Einreichefrist ein schriftliches Gesuch um Fristverschiebung eingereicht werden.

Das BSV holt für sämtliche Gesuche eine Stellungnahme des zuständigen Kantons ein.
Das BSV entscheidet anschliessend mit einer Verfügung über die Beitragsberechtigung. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Wichtig
Für die Beurteilung der Gesuche Finanzhilfen Kinderbetreuung sind die Bestimmungen im Bundesgesetz und in der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung massgebend. Bitte diese sowie die Erläuterungen zum Ausfüllen der Beitragsgesuche daher unbedingt beachten.