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Finanzhilfen :
Finanzhilfen Kinderbetreuung: Kindertagesstätten
(z.B. Krippen)
Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (z.B. Horte,
Tagesschulen, Mittagstische)
Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien
(z.B. Tageselternvereine)
Finanzhilfen Kinderbetreuung: Nicht
beitragsberechtigt sind u.a. Spielgruppen, Kinderhütedienste, Spielnachmittage,
Aufgabenhilfen und Stützkurse.
Unterstützt werden können Finanzhilfen Kinderbetreuung
nur Betreuungsangebote, die neu geschaffen werden. Wird ein bestehendes
Betreuungsangebot ohne wesentliche Änderung des Betriebskonzeptes
unter neuer Trägerschaft weitergeführt oder neu eröffnet,
so gilt es nicht als neu.
Finanzhilfen Kinderbetreuung Einrichtungen,
die bereits vor Inkraftsetzung des Gesetzes (1. Februar 2003) bestehen,
erhalten nur dann Finanzhilfen, wenn sie ihr Angebot wesentlich erhöhen;
die bereits bestehenden Plätze können nicht subventioniert
werden. Im Bereich der Tagesfamilien werden die Finanzhilfen für
Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie für Projekte zur Verbesserung
der Koordination gewährt. Weder die Eltern der zu betreuenden Kinder
noch die Tagesfamilien können Bundesgelder erhalten.
Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung Finanzhilfen
Kinderbetreuung
Es werden Pauschalbeiträge ausgerichtet, die maximal 3000 Franken
pro Platz und Jahr betragen (Vollzeitangebot).
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach den Öffnungszeiten
der Institution.
Ein Vollzeitangebot Finanzhilfen Kinderbetreuung
umfasst eine jährliche Mindestöffnungszeit von 225 Tagen mit
3 Betreuungseinheiten pro Tag. Bei kürzeren Öffnungszeiten
wird der Pauschalbeitrag linear gekürzt.
Die Finanzhilfen werden während 3 Jahren gewährt.
Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien
Strukturen Finanzhilfen Kinderbetreuung,
die Tageseltern beschäftigen, wird während 3 Jahren ein Drittel
der Kosten vergütet, die für die Aus- und Weiterbildung der
Tageseltern und der Koordinatorinnen und Koordinatoren entstehen. Die
Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach der Anzahl Tagesfamilien:
pro beschäftigter Tagesfamilie werden maximal 85 Franken gewährt.
Wie wird Finanzhilfen Kinderbetreuung
ausbezahlt?
Hat das BSV die Beitragsberechtigung anerkannt, zahlt es auf schriftlichen
Antrag hin einen Vorschuss aus. Dazu muss eine allfällig notwendige
Betriebsbewilligung vorliegen und die Betriebsaufnahme erfolgt sein.
Am Ende des Beitragsjahres erfolgt die Abrechnung.
Hierzu schicken die Trägerschaften Finanzhilfen
Kinderbetreuung bis spätestens 3 Monate nach
Ablauf eines Beitragsjahres die notwendigen Unterlagen (Jahresrechnung,
Belegungsstatistik usw.) mit dem Formular für die Abrechnung der
Finanzhilfen ein. Es gilt das Datum des Poststempels.
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