Finanzhilfen :


Finanzhilfen Kinderbetreuung: Kindertagesstätten (z.B. Krippen)
Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (z.B. Horte, Tagesschulen, Mittagstische)
Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z.B. Tageselternvereine)

Finanzhilfen Kinderbetreuung: Nicht beitragsberechtigt sind u.a. Spielgruppen, Kinderhütedienste, Spielnachmittage, Aufgabenhilfen und Stützkurse.

Unterstützt werden können Finanzhilfen Kinderbetreuung nur Betreuungsangebote, die neu geschaffen werden. Wird ein bestehendes Betreuungsangebot ohne wesentliche Änderung des Betriebskonzeptes unter neuer Trägerschaft weitergeführt oder neu eröffnet, so gilt es nicht als neu.

Finanzhilfen Kinderbetreuung Einrichtungen, die bereits vor Inkraftsetzung des Gesetzes (1. Februar 2003) bestehen, erhalten nur dann Finanzhilfen, wenn sie ihr Angebot wesentlich erhöhen; die bereits bestehenden Plätze können nicht subventioniert werden. Im Bereich der Tagesfamilien werden die Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie für Projekte zur Verbesserung der Koordination gewährt. Weder die Eltern der zu betreuenden Kinder noch die Tagesfamilien können Bundesgelder erhalten.

Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung Finanzhilfen Kinderbetreuung
Es werden Pauschalbeiträge ausgerichtet, die maximal 3000 Franken pro Platz und Jahr betragen (Vollzeitangebot).
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach den Öffnungszeiten der Institution.

Ein Vollzeitangebot Finanzhilfen Kinderbetreuung umfasst eine jährliche Mindestöffnungszeit von 225 Tagen mit 3 Betreuungseinheiten pro Tag. Bei kürzeren Öffnungszeiten wird der Pauschalbeitrag linear gekürzt.
Die Finanzhilfen werden während 3 Jahren gewährt.
Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien

Strukturen Finanzhilfen Kinderbetreuung, die Tageseltern beschäftigen, wird während 3 Jahren ein Drittel der Kosten vergütet, die für die Aus- und Weiterbildung der Tageseltern und der Koordinatorinnen und Koordinatoren entstehen. Die Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach der Anzahl Tagesfamilien: pro beschäftigter Tagesfamilie werden maximal 85 Franken gewährt.


Wie wird Finanzhilfen Kinderbetreuung ausbezahlt?
Hat das BSV die Beitragsberechtigung anerkannt, zahlt es auf schriftlichen Antrag hin einen Vorschuss aus. Dazu muss eine allfällig notwendige Betriebsbewilligung vorliegen und die Betriebsaufnahme erfolgt sein.
Am Ende des Beitragsjahres erfolgt die Abrechnung.

Hierzu schicken die Trägerschaften Finanzhilfen Kinderbetreuung bis spätestens 3 Monate nach Ablauf eines Beitragsjahres die notwendigen Unterlagen (Jahresrechnung, Belegungsstatistik usw.) mit dem Formular für die Abrechnung der Finanzhilfen ein. Es gilt das Datum des Poststempels.