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Finanzhilfen :
Spezielle Voraussetzungen Finanzhilfen Kinderbetreuung:
Kindertagesstätten müssen zusätzlich folgende Kriterien
erfüllen:
Angebot von mindestens 10 Plätzen und Öffnungszeit von mindestens
25 Stunden pro Woche und 45 Wochen pro Jahr.
Bestehende Kindertagesstätten, die ihr Angebot erhöhen, müssen
die Platzzahl um einen Drittel, im Minimum aber um 10 Plätze erhöhen
oder ihre Öffnungszeiten um einen Drittel pro Jahr erweitern.
Einrichtungen Finanzhilfen Kinderbetreuung
für die schulergänzende Betreuung müssen zusätzlich
folgende Kriterien erfüllen:
Angebot Finanzhilfen Kinderbetreuung
von mindestens 10 Plätzen und Öffnungszeit von mindestens
4 Tagen pro Woche und 36 Schulwochen pro Jahr.
Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung Finanzhilfen
Kinderbetreuung
Es werden Pauschalbeiträge ausgerichtet, die maximal 3000 Franken
pro Platz und Jahr betragen (Vollzeitangebot).
Die Höhe des Pauschalbeitrags richtet sich nach den Öffnungszeiten
der Institution.
Ein Vollzeitangebot Finanzhilfen Kinderbetreuung
umfasst eine jährliche Mindestöffnungszeit von 225 Tagen mit
3 Betreuungseinheiten pro Tag. Bei kürzeren Öffnungszeiten
wird der Pauschalbeitrag linear gekürzt.
Die Finanzhilfen werden während 3 Jahren gewährt.
Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien
Strukturen Finanzhilfen Kinderbetreuung,
die Tageseltern beschäftigen, wird während 3 Jahren ein Drittel
der Kosten vergütet, die für die Aus- und Weiterbildung der
Tageseltern und der Koordinatorinnen und Koordinatoren entstehen. Die
Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach der Anzahl Tagesfamilien:
pro beschäftigter Tagesfamilie werden maximal 85 Franken gewährt.
Hierzu schicken die Trägerschaften Finanzhilfen
Kinderbetreuung bis spätestens 3 Monate nach
Ablauf eines Beitragsjahres die notwendigen Unterlagen (Jahresrechnung,
Belegungsstatistik usw.) mit dem Formular für die Abrechnung der
Finanzhilfen ein. Es gilt das Datum des Poststempels.
Wird die Frist Finanzhilfen Kinderbetreuung
nicht eingehalten, so wird die Finanzhilfe gekürzt. In begründeten
Ausnahmefällen kann dem BSV vor Ablauf der Einreichefrist ein schriftliches
Gesuch um Fristverschiebung eingereicht werden.
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